Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die Fragen, die Kunden am häufigsten rund um ihr Gutachten haben. Ist Ihre Frage nicht dabei, melden Sie sich gerne direkt über das Kontaktformular.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, Ihren Sachverständigen frei zu wählen, unabhängig von Empfehlungen der Versicherung oder Werkstatt, und können jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sobald die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt vollständig.

Reicht nach einem Unfall nicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Nur bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber hinaus dokumentiert nur ein vollständiges Gutachten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und Restwert und sichert damit Ihren vollständigen Anspruch gegenüber der Versicherung ab. Bei eindeutiger Rechtslage trägt die gegnerische Versicherung die Kosten dafür bei einem unverschuldeten Unfall.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, bei dringenden Fällen auch schneller. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular, ich melde mich zeitnah mit einem Terminvorschlag zurück.

Muss ich zu Ihnen kommen oder kommen Sie zu mir?

Ich komme zu Ihnen, egal ob nach Hause, an den Arbeitsplatz oder direkt in die Werkstatt. Termine lassen sich flexibel an Ihren Alltag anpassen.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), möglichst den Führerschein sowie, falls vorhanden, Fotos von der Unfallstelle und den Schäden.

Wie lange dauert es, bis ich das fertige Gutachten erhalte?

Nach der Besichtigung erstelle ich das Gutachten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen und leite es auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt weiter.

Bewerten Sie auch Oldtimer und Youngtimer?

Ja, inklusive Zustandsnote und marktgerechter Wertermittlung, zum Beispiel für Kauf, Verkauf oder Versicherungszwecke.

Was ist der Unterschied zwischen einer Oldtimerbewertung und einer Fahrzeugbewertung?

Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den aktuellen Marktwert eines Alltagsfahrzeugs anhand von Zustand, Laufleistung und Ausstattung. Eine Oldtimerbewertung bewertet Old- und Youngtimer zusätzlich mit einer Zustandsnote von 1 bis 5 sowie nach Originalität und Restaurierungsgrad und dient als Versicherungsgrundlage, um Ihr Fahrzeug korrekt zu versichern. Mein Partner Classic-Analytics wird dabei von den gängigsten Versicherungen anerkannt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflichtgutachten und einer Fahrzeugbewertung?

Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert einen konkreten Unfallschaden für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung. Eine Fahrzeugbewertung ermittelt unabhängig davon den aktuellen Markt- oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs, etwa für Kauf, Verkauf oder Versicherungsfragen.