Fragen & Antworten

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Reicht nach einem Unfall nicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Nur bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber hinaus dokumentiert nur ein vollständiges Gutachten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und Restwert und sichert damit Ihren vollständigen Anspruch gegenüber der Versicherung ab. Bei eindeutiger Rechtslage trägt die gegnerische Versicherung die Kosten dafür bei einem unverschuldeten Unfall.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, Ihren Sachverständigen frei zu wählen, unabhängig von Empfehlungen der Versicherung oder Werkstatt, und können jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sobald die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt vollständig.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflichtgutachten und einer Fahrzeugbewertung?

Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert einen konkreten Unfallschaden für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung. Eine Fahrzeugbewertung ermittelt unabhängig davon den aktuellen Markt- oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs, etwa für Kauf, Verkauf oder Versicherungsfragen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Oldtimerbewertung und einer Fahrzeugbewertung?

Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den aktuellen Marktwert eines Alltagsfahrzeugs anhand von Zustand, Laufleistung und Ausstattung. Eine Oldtimerbewertung bewertet Old- und Youngtimer zusätzlich mit einer Zustandsnote von 1 bis 5 sowie nach Originalität und Restaurierungsgrad und dient als Versicherungsgrundlage, um Ihr Fahrzeug korrekt zu versichern. Mein Partner Classic-Analytics wird dabei von den gängigsten Versicherungen anerkannt.

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